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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Coworking Space (AGB)

§ 1 Präambel

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen der codeks GmbH, geschäftsführender Gesellschafter Dr. Bodo Küpper und Florian Kroll, codeks GmbH, Geschäftssitz: Moritzstraße 14 in 42117 Wuppertal – nachfolgend codeks – sowie für alle von codeks für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Vertragspartner wird im Weiteren als Mitglied bezeichnet.

  2. Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Anwendung.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung und Tarife, Kaution

  1. Gegenstand der Angebote und Leistungen von codeks ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in der Moritzstraße 14 in 42117 Wuppertal, sowie Meeting- und Eventräumen.

  2. Je nach gewähltem Leistungsmodul ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und auf eine bestimmte Nutzungszeit beschränkt.

  3. Alle Extra-Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife. Die Preisliste ist online abrufbar. Tarife verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, das sind derzeit 19%. Angemessene Änderungen der Tarife, höchstens jedoch um 5% netto jährlich, bleiben vorbehalten.

  4. Codeks ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von einem Monatstarif zu erheben. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen und wird separat auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Als vereinbart gilt eine Kaution für die Leistungsmodule § 2 Ziffer 9. c.-i.

  5. Das Mitglied hat den Arbeitsplatz, die Ausstattung und die angebotene Leistung vor Beginn des Vertragsverhältnisses geprüft und erkennt diese als vertragsgemäß an. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass es sich – mit Ausnahme der Leistungen zu § 2 Ziffer 9. c.-i. um einen Großraumarbeitsplatz handelt und die Arbeitsplätze nicht separat abschließbar sind.

  6. Für den Transponder-Chip werden 5€ berechnet.

  7. Getränke aus dem Member-Kühlschrank sind nach Verbrauch zu zahlen. Der Betrag von 2€ pro Wasser und 2€ für die übrigen Getränke ist in Bar in die Kasse neben dem Kühlschrank oder kontaktlos per PayPal über den QR-Code am Kühlschrank einzuzahlen.

  8. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  9. Folgende Leistungsmodule und Tarife werden derzeit angeboten:

a. Hot Desk Factory – 129€ monatlich

Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN); Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpostservice; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News)​

b. Fix Desk Factory - 229€ monatlich

Nutzungsberechtigung für einen festen Arbeitsplatz in der Coworking-Area der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet         (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von  Mikrowelle, Kühlschrank); eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpostservice; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; sowie Schließfach, separat abschließbarer Stauraum (39x39x39 cm); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News)

c. Gewächshaus 2 Factory - 550€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Zwei Arbeitsplätze in abschließbarem, separatem Büro im Gewächshaus der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost- und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Gewächshaus); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

d. Gewächshaus 3 Factory - 760€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Drei Arbeitsplätze in abschließbarem, separatem Büro im Gewächshaus der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost- und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Gewächshaus); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

e. Gewächshaus 6 Factory - 1.520€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Sechs Arbeitsplätze in abschließbarem, separatem Büro im Gewächshaus der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost- und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Gewächshaus); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

f. Private Desk 1 Factory - 650€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Ein Arbeitsplatz für eine Person in abschließbarem, separatem Büro im Work Lab der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); Konferenzraumnutzung im Wert von 50 € monatlich inklusive; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost und Business-Paketservice; Festnetz-Telefon und Branding (Firmenschild am Private Desk); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

g. Private Desk 2 Factory - 860€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Zwei Arbeitsplätze in einem abschließbarem, separatem Büro im Work Lab der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); Konferenzraumnutzung im Wert von 60 € monatlich inklusive; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Private Desk); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

h. Private Desk 4 Factory – 1.600€ monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Vier Arbeitsplätze in einem abschließbarem, separatem Büro im Work Lab der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); Konferenzraumnutzung im Wert von 80 € monatlich inklusive; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Private Desk); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

i. Team Office 10 Factory – 3.500 € monatlich zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 100 €

Zehn Arbeitsplätze in einem abschließbarem, separatem Büro im Work Lab der codeks Factory, sowie nach Verfügbarkeit Nutzungsberechtigung an wechselndem Arbeitsplatz im Open Space (Wohnzimmer); 24/7-Zugang; Highspeed-Internet (Glasfaseranbindung, WLAN/LAN); Profi-Farblaserdrucker bis DIN A3; Kaffee & Küche (Kaffee fair use und Nutzung von Mikrowelle, Kühlschrank); Konferenzraumnutzung im Wert von 100 € monatlich inklusive; vergünstigter Preis auf Raumbuchungen; eigene Firmenanschrift im codeks; Briefpost und Business-Paketservice; Branding (Firmenschild am Private Desk); Online-Community (Network rund um die Uhr) sowie codeks Events exklusiv für die Community und monatliche Updates rund ums codeks (codeks News); Extra-Services auf Anfrage

§ 3 Buchung und Vertrag

  1. Das Mitglied kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder online über das Onlineportal https://codeks.officernd.com im Online-Buchungsverfahren unter Verwendung eines von codeks vorbereiteten, hinterlegten Buchungsformulares vornehmen.

  2. Das Mitglied verpflichtet sich, die im Vertragsformular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Vor Absenden der Buchungsanfrage muss durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das beabsichtigte Vertragsverhältnis bestätigt werden.

  3. Nach Eingang der Buchungsangaben werden diese durch codeks geprüft. Die Anfrage selbst ist dabei für eine verbindliche Buchung nicht ausreichend. Diese kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung durch codeks zustande.

 

§ 4 Rücktritt und Stornierung von Meetingraumbuchungen

  1. Codeks ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt insbesondere, wenn von codeks nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn die Mitgliedschaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen zustande gekommen ist oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Mitgliedschaft den reibungslosen Geschäftsbetrieb von codeks gefährden kann, ohne dass die Gefährdung dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von codeks zuzurechnen ist.

  2. Aus berechtigtem Rücktritt erwächst dem Mitglied kein Anspruch auf Schadensersatz.

  3. Im Übrigen gelten die Rücktrittsregeln des BGB.

  4. Im Falle einer Stornierung von Buchungen der Meetingsräume gelten folgende Stornobedingungen für Member: Erfolgt die Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor geplantem Veranstaltungsbeginn, sind 50% der Raummiete als Stornokosten zu zahlen; Erfolgt sie innerhalb von 24 Stunden, sind 100% der Raummiete als Stornokosten zu zahlen.

  5. Im Falle einer Stornierung von Buchungen der Meetingräume gelten folgende Stornoebedingungen für Non-Member:​​​​​
    a. ​Erfolgt die Stornierung bis zu 2 Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an.
    b. Erfolgt die Stornierung bis zu 3 Tagen vor geplantem Veranstaltungsbeginn, sind 50% der Raummiete lt. Angebot als Stornokosten zu zahlen.
    c. Erfolgt die Stornierung bis zu 24 Stunden vor geplantem Veranstaltungsbeginn, sind 75% der Raummiete lt. Angebot als Stornokosten zu zahlen.
    d. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor geplantem Veranstaltungsbeginn, sind 100% der Raummiete lt. Angebot als Stornokosten zu zahlen.

  6. Für Eventräumlichkeiten gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die dem jeweiligen Angebot zu entnehmen sind.

 

§ 5 Zahlungsmodalitäten und Kaution

  1. Der vereinbarte Tarif ist im Eintrittsmonat am ersten Tag des Vertragsverhältnisses fällig und zahlbar. In allen auf den Eintrittsmonat folgenden Monaten ist das Entgelt zum Monatsanfang fällig; es gilt jeweils der dritte Werktag des Monats als spätester Zahltag. Für die Fälligkeit gilt jeweils der Zahlungseingang bei codeks.

  2. Die Abrechnung erfolgt monatsweise, unabhängig vom Eintritts- und Austrittsdatum des Mitgliedes. Umfasst die Mitgliedschaft keinen vollen Kalendermonat, wird anteilig und taggenau abgerechnet. Ein Tag ist jeweils ein Dreißigstel des Monatsbeitrages. Es wird für jeden Monat eine steuerlich absetzbare Rechnung erstellt.

  3. Akzeptiert werden neben Barzahlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr (SEPA) folgende Zahlungsmittel: Kreditkarte, MasterCard, Visa, American Express und PayPal. Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten.

  4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten infolge Nichteinlösung von Lastschriften oder aufgrund Widerspruchs gehen zu Lasten des Mitglieds.

  5. Eine vereinbarte Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

  6. Aufrechnungen oder Minderungen durch das Mitglied sind nur mit unstreitigen oder rechts- kräftig festgestellten Forderungen möglich.

 

§ 6 Vertragsbeginn und -ende

  1. Die vereinbarte Leistung steht ab 8 Uhr des vereinbarten Vertragsbeginns bis 17 Uhr des Vertragsendes zur Verfügung.

  2. Das Vertragsverhältnis kann mit Wirkung zum Ende des darauffolgenden Monats bis zum Ende des vorausgehenden Monats beider Vertragspartner ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Für die Module § 2 Ziffer 9. f. - i. gilt eine einmalige Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. 

  3. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Codeks kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit seiner Zahlungspflicht mehr als einmal in Verzug gerät oder seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise derart verletzt, dass codeks die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann.

  4. Kündigungen bedürften der Schriftform.

  5. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und ge- brauchsfähigem Zustand zurückgegeben. Sämtliche, auch selbst beschaffte Schlüssel, müssen spätestens zum Vertragsende herausgegeben werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder deren Verlust, für den Verlust von Schlüsseln sowie Schäden verspäteter Herausgabe ist Ersatz in Höhe des Zeitwerts zu leisten. Es ist dem Mitglied freigestellt, alternativ auf eigene Kosten binnen Monatsfrist seit Vertragsende gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

  6. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen.

 

§ 7 Vertragsdurchführung, Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln

  1. Codeks übergibt den Arbeitsplatz und die weiteren gebuchten Leistungen in dem bei Vertragsunterzeichnung bekannten funktionsfähigen Zustand an das Mitglied. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Weitergabe überlassener Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.

  2. Das Mitglied ist verpflichtet, auf alle übrigen Mitglieder größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Arbeitsplätze sowie Einrichtungen und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Ausnahmen bedürften der schriftlichen Einwilligung, wobei das Mitglied, spätestens bis zur Rückgabe zur fachgerechten Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.

  3. Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann codeks nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. Eine Minderung des zu § 2 vereinbarten Entgelts oder Schadensersatzansprüche aus den vorbenannten Gründen sind nicht geschuldet, sofern die Dauer der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig ist.

  4. Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die gewählte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.

  5. Bei Buchung der Leistungsmodule § 2 Ziffer 9. a. (Hot-Desk) besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.

  6. Druckernutzung (fair use) ist vom Entgelt gemäß § 2 Ziffer 9. b.-i. umfasst. Sofern eine Zugangssoftware zu installieren ist, übernimmt codeks für deren Funktionsfähigkeit keine Garantie oder Haftung.

  7. Für die Zurverfügungstellung der WLAN-Nutzung gespeicherte Nutzungsdaten werden aus- schließlich in gesetzlich vorgeschriebener Weise erhoben und nur im Falle gerichtlicher Anordnung weitergegeben und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 14 Tage und längstens 31 Tage) gelöscht.

  8. Codeks stellt dem Mitglied bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten während dieser bei Bedarf die Anschrift Moritzstraße 14 in 42117 Wuppertal zur Nutzung als Firmensitz zur Verfügung. Für die Anerkennung der Geschäftsadresse durch Dritte übernimmt codeks keine Gewähr.

  9. Codeks ist zur Aufstellung und Aktualisierung einer Benutzungsordnung (Kodex) einseitig berechtigt. Diese ist einzuhalten.

  10. Dem Mitglied ist bekannt, dass codeks Veranstaltungen selbst durchführt oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Veranstaltungen werden nach Art und Umfang auf der Homepage von codeks angekündigt. Einschränkungen der Inanspruchnahme des vom Mitglied angemieteten Arbeitsplatzes durch Veranstaltungen sind möglich und vom Mitglied hinzunehmen, wenn sie spätestens eine Woche vor der Veranstaltung durch Aushang oder auf andere Weise mitgeteilt werden. Sollte dem Mitglied von codeks für die Dauer der Veranstaltung kein dem gebuchten Leistungsmodul entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden können, kann es für die Dauer der Beeinträchtigung den Mietbetrag verhältnismäßig mindern.

 

§ 8 Haftung und Verjährung

  1. Das Mitglied hat gegen codeks einen Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn eine zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt und darüber hinaus bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässig zurechenbarer Pflichtverletzung durch codeks beruhen.

  2. Das Mitglied ist für eigenes Tun und Unterlassen im Rahmen der Internetnutzung/WLAN-Nutzung alleinig verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und insbesondere die wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen und sonstigen Rechte einzuhalten. Insbesondere das Kopieren, Verbreiten und/oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Codeks übernimmt keine Haftung für Schutzrechte Dritter bei der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Mitglieder. Das Mitglied stellt codeks von Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz etwaig entstehender Schäden zu denen auch Abmahngebühren und Rechtsverfolgungskosten gehören. Eigene Rechtsverfolgungskosten für den Fall ihrer Inanspruchnahme durch Dritten infolge einer vorbenannten Rechtsverletzung hat das Mitglied selbst zu tragen.

  3. Störungen oder Mängel unter § 2 bezeichneten Leistungen sind unverzüglich zu rügen, sodass umgehend für Abhilfe gesorgt werden kann. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten.

  4. Für eingebrachte Sachen haftet codeks nicht. Codeks gibt auf Nachfrage Informationen zu einer Elektronikversicherung, übernimmt indessen keine Haftung für Qualität einer solchen Versicherung.

  5. Alle Ansprüche gegen codeks verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, aus schuldhafter Pflichtverletzung von codeks, deren Mitarbeitern oder gesetzlichen Vertretern. Die Regelung in § 548 BGB bleibt unberührt.

  6. Hat ein Dritter für das Mitglied bestellt, haftet er gegebenenfalls neben dem Mitglied für alle vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Codeks behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der codeks GmbH.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der codeks GmbH. Sofern ein Mitglied die Voraussetzung des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der codeks GmbH.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der AGB: 01.01.2024

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